01.09.2009

Das Bundesdatenschutzgesetz

Achtung! Ab dem 1. September müssen Datensicherheitspannen den Betroffenen mitgeteilt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat in letzter Sekunde vor Ende der Legislaturperiode weitreichende Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet, die im Wesentlichen schon am 1. September 2009 in Kraft getreten sind. Da viele Regelungen in großer Eile als Reaktion auf einige Datenskandale in der jüngsten Vergangenheit Eingang in das Gesetz gefunden haben, ergeben sich mehrere Ungereimtheiten sowie Konfliktsituationen, die noch der Auslegung und möglicherweise auch einer klärenden Rechtsprechung bedürfen.

Gerne möchten wir Ihnen (evtl. auch zur Weiterleitung an Ihre Rechtsabteilung) daher [hier] ein Gutachten („White Paper“) der renommierten internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP zur Verfügung stellen, das vor allem auf den neuen § 42a BDSG eingeht. Danach sind Unternehmen, bei denen eine Datensicherheitspanne eintritt, unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr zur umfassenden Benachrichtigung sowohl der zuständigen Datenschutzbehörde als auch der natürlichen Personen, deren Daten von der Panne betroffen sind, verpflichtet. Das White Paper betrachtet die wichtigsten Rechtsfolgen von Sicherheitspannen, in deren Folge personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmensdaten für Außenstehende zugänglich werden oder sogar an die Öffentlichkeit gelangen.

Pannen bei der Datensicherheit können darüber hinaus weitere gesetzliche Rechtsfolgen auslösen – wie etwa eine Haftung des Managements oder den Verlust des wettbewerbsrechtlichen Know-How-Schutzes ungewollt bekannt gewordener Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Auch vertragliche Rechtsfolgen wegen des Verstoßes gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) sind denkbar.

Ganz allgemein steigen die rechtlichen Anforderungen an die Datensicherheit sowohl im Umgang mit Sicherheitspannen als auch – damit verbunden – in der Prävention unübersehbar an. Jedes Unternehmen muss sich daher darauf einrichten, seine Vorkehrungen und Prozesse im Bereich der Datensicherheit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern.

Mit den VegaSystems Hostinglösungen stehen Ihnen leistungsstarke Systeme mit größtmöglichem Schutz vor dem Verlust von Kunden- und Mitarbeiterdaten und geistigem Eigentum an den Endpunkten Ihres Unternehmens – online ebenso wie offline - zur Verfügung.


Das VegaSystems Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema
Datenschutz zur Seite.