VegaSystems ist DSGVO-ready – fordern Sie jetzt Ihren AV-Vertrag an!

Ihr unterschriebener AV-Vertrag

Nur noch knapp 1 Monat, dann gilt die DSGVO in der gesamten EU. An vielen Stellen führt die DSGVO inhaltlich weiter, als es die bisherige Bundesdatenschutzverordnung getan hat. Wir sind darauf vorbereitet und können unseren Kunden rechtskonformes Webhosting nach DSGVO anbieten.

Bald ist es soweit, am 25.05.2018 ist die Übergangsfrist von 2 Jahren für die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung abgelaufen. Ab diesem Tag gilt das neue Recht auf Datenschutz umfänglich, auch wenn einige Punkte im Detail aktuell noch nach verhandelt werden.

VegaSystems ist DSGVO-ready!

Natürlich bringt das neue Gesetz eine Menge an Änderungen für Unternehmen, doch zeigen die Datenskandale der letzten Zeit, dass ein Handlungsbedarf unbedingt notwendig ist. Wir begrüßen daher ausdrücklich das verbesserte Datenschutzrecht für natürliche Personen.

Vom Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO Artikel 32, bis zur Datenschutzerklärung auf unserer Website, sind wir auf das neue Gesetz zum personenbezogenen Datenschutz vorbereitet.

Ihre Daten sind bei uns sicher! Wir erheben nur Daten, die wir im Sinne der Datenminimierung wirklich benötigen und die für den jeweiligen Zweck absolut notwendig sind.

Doch nicht nur intern erfüllen wir die gesetzlichen Auflagen, unsere Kunden profitieren ebenfalls von unseren datenschutzsicheren Abläufen bei unseren Produkten.

Ihr Vertrag zur Auftragsverarbeitung AV

Die DSGVO sieht vor, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten auf Servern bei externen Dienstleistern speichern, mit diesen eine Vereinbarung treffen. Dabei ist es unerheblich, ob die externen Dienstleister mit den Daten arbeiten oder nicht. Sobald, ein Unternehmen als dritte Partei den theoretischen Zugriff auf personenbezogene Daten von natürlichen Personen besitzt, muss eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorhanden sein.

Diese Vereinbarung heißt Vertrag zur Auftragsverarbeitung von Daten, kurz AV. Diese Verträge existierten schon vor der DSGVO als Auftragsdatenverarbeitung-Verträge, ehemals ADV-Verträge. Sie sind aber zukünftig Pflicht und können bei Nichtvorhandensein zu einem hohen Bußgeld führen.

Unsere Kunden und wir als technischer Dienstleister sind also gemeinsam dazu verpflichtet einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

Wie erhalte ich einen AV-Vertrag von VegaSystems?

Folgender Prozess ist notwendig:

Login in unserem Kundencenter mit Ihren Zugangsdaten.

Unter Ihrer Benutzernummer gelangen Sie zum Punkt „Einstellungen“ und dort zum Reiter AV-Vertrag.

Im Kundencenter unter Einstellungen, dann AV Vertrag

Wählen Sie den Ansprechpartner aus und generieren Sie einen AV-Vertrag. Dieser Vertrag wird Ihnen, von uns unterschrieben, per E-Mail an die hinterlegte Adresse zugesendet und zum Download im Kundencenter angezeigt. Eine beidseitige Unterschrift ist nicht zwingend notwendig.

Fertig! 

 

Lesen Sie jetzt unsere anderen Folgen zum Thema DSGVO:

» Folge 1 – Was sind die Ziele der DSGVO im Detail?
» Folge 2 – Der Cookie ist tot, es lebe der Cookie! DSGVO und Marketing!
» Folge 3 – Was bedeutet die neue Datenschutz-VO für Ihren Online-Shop?
» Folge 4 – Richtiges E-Mail-Marketing nach der DSGVO
» Folge 5 – Korrekte Datenschutzerklärung nach der DSGVO

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