Verstöße gegen die DSGVO werden jetzt mit Millionenstrafen geahndet

Verstöße gegen die DSGVO werden jetzt mit Millionenstrafen geahndet

Droht jetzt die befürchtete DSGVO-Bußgeldwelle? Das fragen sich seit einigen Wochen sicherlich viele Unternehmen. Bisher hatten Unternehmen in Deutschland die Sicherheit, dass es eine Übergangszeit geben wird, in welcher Verstöße nicht drastisch bestraft werden. Bei unseren Nachbarn in Frankreich war man da nicht so zurückhaltend, hier musste Google Anfang des Jahres schon 50 Millionen Euro Strafe bezahlen.

Jeden Monat ein Unternehmen am Pranger?

Die Übergangszeit scheint jetzt auch in Deutschland vorbei. Im November erwischte es hierzulande die Deutsche Wohnen mit 14,5 Millionen Euro Bußgeld und im Dezember nun 1&1 mit 9,6 Millionen Euro. Womöglich droht eine ganze Welle von Strafverfahren.

Seit Oktober 2019 existiert in Deutschland eine bundesweit einheitliche Bußgeldlogik, welche dem Bundesdatenschutzbeauftragten das Recht für noch höhere Strafen an die Hand gibt. Das war wohl der Startschuss. Je nach Unternehmensgröße gibt es natürlich Strafen in unterschiedlicher Höhe, doch für jedes Unternehmen garantiert schmerzhaft. Neben den hohen Strafen gibt es aber zusätzlich noch weiteren Schaden durch den öffentlichen „Pranger“, welcher das Image ramponiert.

Interne oder externe Datenschutzbeauftragte sind in Unternehmen daher gefragte und wichtige Personen. Die Vorgaben der DSGVO sind klar und unumstößlich. Zielten die bisherigen Strafen eher auf das Sammeln von Daten, könnte die nächste Bußgeldflut vielleicht auf die fehlende Verschlüsselung von Personendaten abzielen.

Verschlüsselung – sicher und einfach mit Zertificon

Verschlüsselung ist wichtig! Die Benutzung von Kontaktformularen ohne Verschlüsselung auf der Unternehmenswebsite ist verboten. Wer personenbezogene Daten mit Kunden per E-Mail unverschlüsselt übertragt macht sich somit strafbar. Das können Daten zu einer Kundenbestellung sein oder vielleicht sogar sensible Kundenzugangsdaten.

Wer nicht riskieren möchte ins Visier des BfDi zu gelangen, sollte schnellstmöglich eine professionelle E-Mail-Verschlüsselung einführen. Kommunikation personenbezogener Daten fängt schon in der eigenen Personalabteilung an, es muss nicht immer der Kundenkontakt sein.

Wir empfehlen Ihnen daher den Einsatz von Verschlüsselung des Mailverkehrs mit dem Z1 SecureMail Gateway von Zertificon. Einfache Anwendung zu überschaubaren Preisen, für eine sichere Kommunikation nach der DSGVO.

Wir beraten Sie gerne!

Kontaktieren Sie unseren Support telefonisch unter 05251/14854-0 oder per E-Mail an support@vegasystems.de. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

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