Zutritt nur mit vorgeschriebener medizinischer Maske

Seit dem 25.01.2021 gilt in NRW die geänderte Corona-Schutzverordnung, aus diesem Grund ist der Zutritt zu unseren Büroräumen und den Rechenzentren nur mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz möglich.

FFP2 Maske für Besucher

Wir möchten unsere Kunden und Besucher darauf hinweisen, dass bei uns vor Ort in unserem Bürogebäude und in unseren Rechenzentren, weiterhin Abstand zu allen Personen gehalten werden muss und die Hygiene beachtet werden sollte. In unseren Sanitärräumen finden Sie Spender mit Desinfektionsmittel.

Darüber hinaus verlangt die Corona-Schutzverordnung zusätzlich eine medizinische Maske. Alltagsmasken, die bisher getragen werden mussten, reichen nun nicht mehr aus. Wir bitten daher alle Besucher entweder eine OP-Maske, eine KN95– oder N95-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Natürlich sind FFP3-Masken oder andere Masken mit noch höherer Filterfunktion ebenso möglich, Masken mit Ausblasventil hingegen nicht.

Sollte diese Maßnahme zum Tragen von medizinischen Masken über den aktuellen Termin 14.02.2021 verlängert oder verschärft werden, so gilt das natürlich für unsere Besucher ebenso. Bitte informieren Sie sich dann diesbezüglich unter https://www.land.nrw/corona oder an anderer Stelle, über die geltenden Maßnahmen.

Bleiben Sie gesund!

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